Die Gefährlichkeit, welche von der Beschwerdeführerin ausgehe, sei nicht besonders einschneidend, was sich im Vergleich zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 17 245 vom 6. November 2017 strafmindernd auswirken dürfte. Die Beschwerdeführerin habe die Einnahmen über das Internet nicht für ihren Lebensunterhalt gebraucht, sondern diese im Casino verspielt, in der Hoffnung, mit einem Gewinn die Busse aus dem Kanton Luzern begleichen zu können. Da sie diese nicht habe begleichen können, sei sie bereits zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe aufgeboten worden. Ihren Lebensunterhalt habe sie mit Erwerbseinkommen und