Ohne das Darlehen von D.________ (TB 1) von CHF 5'000.00, welches zivilrechtlich zu beurteilen sei, resultiere ein Deliktsbetrag aus «Internetbetrug» von CHF 21'035.30 in 83 Fällen. Der durchschnittliche Schaden betrage CHF 253.00. Bei einem Zeitraum vom 11. August 2017 bis 7. November 2018 habe sich der Schaden für die Gesellschaft und den einzelnen Geschädigten damit in Grenzen gehalten. Überdies habe die Beschwerdeführerin regelmässig Ware über tutti.ch verkauft, über welche sie auch tatsächlich verfügt und die sie tatsächlich geliefert habe.