Im Weiteren beging sie gemäss der derzeitigen Aktenlage in der Zeit vom 11. Mai 2018 bis 5. November 2018 (= 179 Tage) zum Nachteil von mindestens 62 Geschädigten «Internetbetrüge» mit einem Deliktsbetrag von insgesamt mindestens CHF 15'790.00, was einem monatlichen Gewinn von mindestens ca. CHF 2‘469.90 entspricht. Aufgrund der Anzahl der Delikte, der Zeitdauer, der Einkünfte sowie des systematischen Vorgehens (zahlreiche E-Mail-