Mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 25. April 2019 wurde ihr Haftentlassungsgesuch vom 15. April 2019 abgewiesen und die Untersuchungshaft um drei Monate verlängert. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen am 2. Mai 2019 Beschwerde und beantragte, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts sei aufzuheben und sie sei unter Kostenund Entschädigungsfolge mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft zu entlassen. In ihrer delegierten Stellungnahme vom 6. Mai 2019 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.