4. Die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht legen die amtliche Entschädigung am Ende des Verfahrens fest. 5. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin/Gesuchstellerin, a.v.d. Rechtsanwalt C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Beschuldigten - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, a.o. Staatsanwalt D.________ (mit den Akten) Bern, 28. August 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: