5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Ziffer 3 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. April 2019 wird aufgehoben. 2. Das Gesuch der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin/Gesuchstellerin um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt C.________ als amtlicher Rechtsbeistand für das Beschwerdeverfahren wird gutgeheissen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern.