Anlässlich ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 26. Juni 2019 erklärte sich die Beschwerdeführerin bereit, Angaben zu den angeblichen Sexualdelikten zu machen. Sie begann sodann mit der relativ detaillierten Schilderung eines Vorfalls (von behaupteterweise dreien), bevor die Einvernahme aus zeitlichen Gründen unterbrochen wurde (siehe EV Beschwerdeführerin vom 26.06.2019, Z. 396 ff.). Die Fortsetzungseinvernahme wurde auf den 19. August 2019 angesetzt, musste jedoch mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 14. August 2019 kurzfristig abgesetzt werden. Derzeit wird offenbar ein neuer Einvernahmetermin gesucht.