Die Beschwerdeführerin hat bei ihm juristischen (und wohl auch menschlichen) Rat eingeholt, wobei es potenziell um sehr schwere Delikte geht, von welchen sie in schwerwiegender Weise betroffen sein könnte. Dass teilweise erst Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen Betroffenen aufzeigen können, dass sie gegenüber den Strafbehörden offen aussagen können, ist gerichtsnotorisch. Hinzu kommen hier die Eheschutzmassnahmen inklusive der Errichtung eines Kon- takt- und Annäherungsverbots. Anlässlich ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 26. Juni 2019 erklärte sich die Beschwerdeführerin bereit, Angaben zu den angeblichen Sexualdelikten zu machen.