4 Beschwerdeführerin gegebenenfalls später erneut ein Gesuch um Bestellung eines amtlichen Rechtsbeistands stellen. Rechtsanwalt C.________ führt in glaubhafter Weise und mithin zu Recht aus, dass es intensive Gespräche mit der Verteidigung gebraucht habe, damit es überhaupt zu Aussagen betreffend die Sexualdelikte habe kommen können. Die Beschwerdeführerin hat bei ihm juristischen (und wohl auch menschlichen) Rat eingeholt, wobei es potenziell um sehr schwere Delikte geht, von welchen sie in schwerwiegender Weise betroffen sein könnte.