3. Das vorliegende Beschwerdeverfahren sei bis zum rechtskräftigen Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Zivilabteilung, über das Gesuch der Beschwerdeführerin um Leistung eines Prozesskostenvorschusses, evtl. unentgeltliche Rechtspflege, vom 04. Februar 2019 zu sistieren; 4. Der Beschwerdeführerin sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren unter Beiordnung des Unterzeichneten als amtlicher Rechtsbeistand; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. 7.7% MWST.