1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Strafverfahren wegen Drohung, Tätlichkeiten, Sachbeschädigung etc. Mit Verfügung vom 17. April 2019 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch der Straf- und Zivilklägerin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ab. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 29. April 2019 Beschwerde und beantragte was folgt: 1. Ziff.