Ltd., Singapur, damals verbuchte Wert der Waren überhöht gewesen war. In der Beschwerde wird neu schliesslich bezweifelt, dass die vom Beschuldigten ausgewiesene Bareinlage von SGD 60'000.00 [recte wohl: 65‘000.00] sowie die ausgewiesenen Gründungskosten in der Höhe von SGD 25‘000.00 überhaupt geleistet worden sind (vgl. pag 04 001 090 unten); dies sei von der Staatsanwaltschaft nicht weiter abgeklärt worden. Abgesehen davon, dass die beiden Zahlenwerte dem als Beilage 35 mit der Strafanzeige eingereichten und als Investment- Zusammenstellung der G.___