kommuniziert worden und über Jahre unbeanstandet geblieben. Die Beschwerdeführer vermittelten den Eindruck, als ob es ihnen bei ihrem Versuch, eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten zu konstruieren, nicht um die materielle Wahrheit gehe, sondern darum, einen Verantwortlichen für das nicht erfolgreich verlaufene Investment zu finden. 8.5 Die Beschwerde ist in Bezug auf die angebliche ungetreue Geschäftsbesorgung klar unbegründet. Es kann vorab auf die zutreffende Argumentation der Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung verwiesen werden (siehe S. 8 f.).