Ltd, Singapur, die er sich mit SGD 139‘000.00 habe anrechnen lassen, in nicht entsprechendem Betrag werthaltige Sachwerte eingebracht habe. 8.3 Die Beschwerdeführer monieren die Einstellungsverfügung diesbezüglich nur insofern, als sie vorbringen, dass entgegen des Wahrheits- und des Untersuchungsgrundsatzes keine weiteren Anstrengungen unternommen worden seien, um die zweifelhaften Ausführungen des Beschuldigten zu verifizieren.