10 120 IV 190 E. 2b mit Hinweisen) (statt vieler Urteil des Bundesgerichts 6B_1231/2016 vom 22. Juni 2017 E. 4.2 ff.). 8.2 Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, er habe seinen Anteil Eigenkapital an der neuen Thai-Gesellschaft nicht vollständig liberiert, indem er mit der Sacheinlage aus der L.________ Pte. Ltd, Singapur, die er sich mit SGD 139‘000.00 habe anrechnen lassen, in nicht entsprechendem Betrag werthaltige Sachwerte eingebracht habe. 8.3