9 Gleichzeitig hinterlässt ein solch wenig transparentes Vorgehen selbstredend eine Ungewissheit, die verhältnismässig einfach hätte vermieden werden können, wenn der Beschuldigte, wie die Staatsanwaltschaft richtig schreibt, die Vermögenswerte direkt auf ein Kapitaleröffnungskonto in Thailand überwiesen oder, falls nach thailändischem Recht nicht möglich, zumindest nach der Gründung der G.________ vollumfänglich auf ein Kontokorrent der G.________ transferiert hätte.