8 7.3 Die Staatsanwaltschaft entgegnet, das Vorgehen des Beschuldigten sei nicht sehr transparent gewesen, doch liege kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vor. 7.4 Der Beschuldigte argumentiert, zwischen den Parteien sei keine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen worden, wie die investierten Gelder der Beschwerdeführer in die G.________ fliessen und auf welche Weise diese zu Gunsten der G.________ verwendet werden sollten.