__ beglichen haben wolle. Die Staatsanwaltschaft wäre nach dem Untersuchungsgrundsatz gehalten gewesen, die nach den Umständen angemessenen Beweismittel zu erheben, um die auch ihr offenbar nicht ganz glaubhaft erscheinenden Aussagen des Beschuldigten auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Mithin sei voreilig der Schluss gezogen worden, es habe sich kein Tatverdacht erhärtet.