7 Vermögensdisposition identifiziert werden kann. Auch aus den von den Beschwerdeführern angeführten pag. 14 001 019-020 / 022 ergibt sich nichts, dass dafür sprechen würde, dass der Beschuldigte in diesem Zeitpunkt bereits von einer «thai majority company» ausgegangen wäre; eher im Gegenteil. Jedenfalls kann eindeutig nicht gesagt werden, dass nach einer Anklageerhebung ein Schuldspruch wahrscheinlicher wäre als ein Freispruch, sodass die staatsanwaltschaftliche Folgerung, das Verfahren diesbezüglich einzustellen, richtig ist.