04 001 061) – soweit diese Dokumente verständlich sind – nichts anderes gelesen werden kann, als dass am 30. April 2016 (rückwirkend) auf den 2. November 2015 eine «thai majority owned»-Gesellschaft eingetragen wurde und wie damit die Beteiligungsverhältnisse (rückwirkend) auf den 23. November 2015 aussahen (so auch die Beschwerdeführer selber auf pag. 14 010 008: Eine neue Liste, in der Frau H.________ als Aktionärin aufgeführt wird, wurde am 30.04.2016 beim Handelsregisteramt in Bangkok registriert, mit rückwirkender Aktienzuteilung an Frau H.________ per 23.11.2015.; siehe auch pag. 05 010 029 «Unter Rn6»).