Status für die G.________ die zu leistenden Einlagen voraussichtlich nur in Form von Kapital und nicht auch in Form von geleisteter Arbeit aktivieren durfte. Aus welchen Gründen schliesslich die Qualifikation «foreign owned» durch die zuständige thailändische Behörde nicht erteilt worden ist, wurde seitens der Beschwerdeführer nie ernsthaft bei dieser angefragt. Es erschöpft sich nach dem Gesagten in einer nicht erhärteten Behauptung, der Beschuldigte habe dies von Anfang so geplant. Aus den Akten lassen sich zu angeblichen Verschleierungsabsichten keine weitergehenden Hinweise erkennen.