Der Beschuldigte macht geltend, er habe selber ein grosses Interesse gehabt, den Status einer 100% «foreign owned company» zu erreichen, weil damit auf das weit verbreitete Konstrukt mit einem Strohmann als inländischer Gesellschafter hätte verzichtet werden können. Aus den Akten gehe im Weiteren hervor, dass der Beschuldigte seine Einlagen nicht nur in Form von Arbeit eingebracht habe, sondern zum weit überwiegenden Teil in Form von Sach- und Bareinlagen.