Dem stünden die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft und die amtlichen Akten, insbesondere die List of Shareholders vom 27. Oktober 2015 (pag. 04 001 050) – welche klar belege, dass ursprünglich eine Gesellschaft ohne thailändische Strohfrau gegründet worden sei – diametral entgegen. Die Staatsanwaltschaft halte fest, dass die Beteiligungsverhältnisse erst angepasst worden seien, nachdem der Beschuldigte die Entscheidung eines „thai majority owned"-Status getroffen habe. Dabei berufe auch sie sich auf den «Engagement Letter for Legal Advisory Services».