__ geworden und nicht erst, wie der Beschuldigte seinen Investoren habe glauben machen wollen, per Ende April 2016. Ein Motivationszusammengang zwischen der Vermögensdisposition und der Änderung der Beteiligungsverhältnisse sei gegeben. In der Replik lassen die Beschwerdeführer ergänzen, der Beschuldigte behaupte mit Berufung auf den «Engagement Letter for Legal Advisory Services» in seiner Stellungnahme tatsachenwidrig, die Gründung einer Gesellschaft mit einem thailändischen Staatsangehörigen, welcher formell die Aktienmehrheit von Beginn weg halten würde, sei notwendig gewesen.