05 010 029). Dies sei dem Beschuldigten von Anfang an bewusst gewesen, zumal er bei der Gründung von einem ortsansässigen Rechtsanwalt unterstützt worden sei. Aus den Unterlagen gehe hervor, dass der Beschuldigte seinen behaupteten Einlagenanteil teilweise nur in Form von Arbeit geleistet habe (pag. 14 001 005). Im Rahmen seiner Einvernahme vom 29. August 2018 habe er dies bestätigt (pag. 05 001 008, Z. 257). Des Weiteren seien die Beteiligungsverhältnisse bereits früher verändert worden. Aus dem Auszug aus dem Aktienregister gehe hervor, dass die Aktien von H.___