Als Täuschungshandlung gilt jedes Verhalten, das geeignet ist, beim Getäuschten eine von der Wirklichkeit abweichende Vorstellung hervorzurufen. Eine Täuschung ist eine unrichtige Erklärung über Tatsachen, d.h. über objektiv feststehende, vergangene oder gegenwärtige Geschehnisse oder Zustände. Zukünftige Ereignisse die ungewiss sind, gelten indes nicht als Tatsachen. Wer Äusserungen oder Prognosen über künftige Vorgänge macht, die der inneren Überzeugung entsprechen, täuscht somit nicht.