Am 17. April 2019 wies die Staatsanwaltschaft das Wiederherstellungsgesuch erneut ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. April 2019 (Postaufgabe am selben Tag) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen. Er erklärte, dass die angefochtene Verfügung am 18. April 2019 seiner Tochter zugestellt worden sei. Da er abwesend gewesen sei, habe er erst gestern