in die hier zu beurteilende Sache involviert sein soll, erhellt nicht. Es rechtfertigt sich und ist sowohl im weiteren als auch im engeren Sinne verhältnismässig, die sichergestellten Gegenstände zur Analyse beim Kriminaltechnischen Dienst zwecks Abklärung der Verbindung mit den beschädigten Reifen zu beschlagnahmen (Spurenanalyse / mögliches Tatwerkzeug). Die Beschwerde ist hinsichtlich einer sofortigen Rückgabe abzuweisen. Nach dem Vorliegen der Auswertungsresultate wird zu entscheiden sein, ob die Gegenstände zwecks Einziehung beschlagnahmt bleiben oder ob sie dem Beschwerdeführer zurückzugeben sind.