Bei den Fahrzeugen wurden die Pneus mit einem unbekannten Gegenstand zerstochen. Der Beschwerdeführer kommt für diese Sachbeschädigungen als Täter in Frage. Dass er die Taten vehement bestreitet, vermag daran nichts zu ändern. Bei der Jahresangabe «24.08.2019» im Berichtsrapport ist im Übrigen von einem blossen Verschrieb auszugehen, weshalb sich weitere Ausführungen hierzu erübrigen, auch wenn der Beschwerdeführer hierzu in der Replik mokierende Bemerkungen macht. Des Weiteren kommt der Beschwerdeführer für verschiedene Sachbeschädigungen an Fahrrädern der D.________ AG als Täter in Frage, da die Fahrräder durch das C.________ AG gewartet werden.