1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung. Mit Verfügung vom 5. April 2019 beschlagnahmte sie bei ihm ein Mehrzweck-Tool mit Scheide, ein Klappmesser, ein Klappmesser klein, ein Klappmesser mit Scheide und ein Druckmessgerät für Reifen. Zur Begründung hielt sie fest, dass bei diesen Gegenständen abzuklären sei, ob sie zur Begehung einer Straftat gedient hätten. Sie würden zwecks Abklärung der Verbindung mit beschädigten Reifen beschlagnahmt.