Diesen eingeschriebenen Brief holte der Beschwerdeführer nicht ab. Er wurde von der Schweizerischen Post retourniert (Eingang Beschwerdekammer: 20. Mai 2019). Mit A-Post-Brief vom 20. Mai 2019 wurde dem Beschwerdeführer eine letzte Gelegenheit gegeben, bis am 27. Mai 2019 mitzuteilen, ob er die Eingabe als Beschwerde behandelt haben wolle. Innert dieser letzten Frist liess sich der Beschwerdeführer wiederum nicht mehr vernehmen. Am 29. Mai 2019 – also nach Ablauf der Frist – teilte der Beschwerdeführer vorab per E-Mail mit, er ziehe die Beschwerde zurück.