die entsprechende Zahlung nicht vorgenommen. Deshalb sind Sie der Ansicht, dass die Straf- und Zivilklage gegen Herr A.________ aufrechtzuerhalten sei. Da Sie juristischer Laie sind, sehe ich mich veranlasst, Ihnen einige Erläuterungen zur Rechtslage zu geben. Der abgeschlossene Vergleich, der offensichtlich zur Einstellung des Verfahrens geführt hat, ist einer Beschwerde bzw. einem Widerruf des Vergleichs nur dann zugänglich, wenn Sie durch eine Täuschung, eine Straftat oder eine unrichtige behördliche Auskunft zur Unterzeichnung des Vergleichs veranlasst worden sind (Art. 386 Abs. 3 der Strafprozessordnung [StPO; SR 312] analog).