1.2 Am 19. Februar 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren mit Blick auf den abgeschlossenen Vergleich ein. Gemäss einer Aktennotiz der Staatsanwaltschaft vom 25. April 2019 holten die Parteien die Einstellungsverfügung nicht ab. Am 11. April 2019 meldete sich der Beschwerdeführer jedoch wiederum bei der Staatsanwaltschaft und reichte eine Beschwerde ein. Diese undatierte Beschwerde (Eingang Staatsanwaltschaft: 11. April 2019) wurde der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern am 25. April 2019 weitergeleitet. Der Beschwerdeführer macht Folgendes geltend: […]