3. A.________ bezahlt B.________ für die zerstörte Scheibe CHF 400.00 per Saldo aller Ansprüche, zahlbar bis 31.03.2019 auf das UBS-Konto lban .________, lautend auf C.________ AG, B.________. Damit sind die Parteien bezüglich dem Vorfall vom 29.01.2018 und 13.02.2018 vollständig auseinander gesetzt. 4. Es wird beantragt, die Verfahrenskosten dem Kanton aufzuerlegen (Art. 427 Abs. 3 StPO). 5. Die beschuldigten Personen verzichten auf eine Entschädigung. 6. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. 7. Diese Vereinbarung ist nur gültig unter der Voraussetzung, dass beide Parteien diese unterzeichnen.