HMG auf Ärzte, aufmerksam zu machen. Eine grundsätzlich wohlwollende Haltung gegenüber allfälligen Medienberichterstattungen kann ihnen folglich nicht abgesprochen werden. Dennoch liegt ihr Hauptaugenmerk auf der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Diese würde durch eine allfällige strafrechtliche Verurteilung des Beschuldigten zweifellos erleichtert. Es liegt somit auch im Interesse der Beschwerdeführer, die Ermittlungen nicht zu behindern.