Schliesslich gründet die gesamte Argumentation der Staatsanwaltschaft auf der Annahme, die Beschwerdeführer würden im Falle der Aufhebung der angefochtenen Verfügung sofort an die Öffentlichkeit gelangen und über Einzelheiten der Strafuntersuchung berichten. Konkrete Hinweise, dass sie dies tatsächlich vorha-