Die Argumentation der Staatsanwaltschaft zielt in diesem Punkt ins Leere. Weiter vermutet die Staatsanwaltschaft eine Beeinflussung der Aussagen von Zeugen und Auskunftspersonen, insbesondere von Personen, die zusammen mit dem Beschuldigten an der Entwicklung des Implantats beteiligt waren, oder von ehemaligen Patienten. Dabei geht die Staatanwaltschaft in verallgemeinernder Weise davon aus, bei Strafuntersuchungen mit grossem Medienecho seien Kollusionshandlungen wahrscheinlich. Konkrete Anhaltspunkte, die vorliegend auf eine erhöhte Kollusionsgefahr hindeuten würden, sind jedoch nicht erkennbar.