In ihrer Eingabe vom 6. März 2019 führte die Staatsanwaltschaft weiter an, mit Ausnahme der Beschwerdeführerin 1 seien die Patienten des Beschuldigten noch nicht parteiöffentlich befragt worden. Weitere Berichterstattungen in den Medien, insbesondere über mögliche Verfehlungen des Beschuldigten, könnten diese Patientenaussagen beeinflussen, was der Wahrheitsfindung und damit einem öffentlichen Interesse klar widersprechen würde. Auch die Auswertung der elektronischen Speichermedien des Beschuldigten sei noch nicht erfolgt und würde einige Wochen, wenn nicht sogar Monate, in Anspruch nehmen.