Zudem seien vorliegend noch weitere Personen, die sich womöglich auch selbst belasten müssten, zu befragen. Je nach Art und Ton der Berichterstattung könnten die einen oder anderen Personen davon abgeschreckt werden, gegenüber der Staatsanwaltschaft Aussagen zu machen. In ihrer Eingabe vom 6. März 2019 führte die Staatsanwaltschaft weiter an, mit Ausnahme der Beschwerdeführerin 1 seien die Patienten des Beschuldigten noch nicht parteiöffentlich befragt worden.