Eine konkrete Gefährdung der Ermittlungen durch die Medien sei derzeit zu bejahen. In ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2019 führte die Staatsanwaltschaft ergänzend aus, die Strafuntersuchung werde unnötig erschwert, wenn die Medien Kenntnis von Sachverhaltselementen erhalten würden, die im Rahmen der Untersuchung noch gar nicht verwendet und dem Beschuldigten z.B. noch gar nicht hätten vorgehalten werden können. Zudem seien vorliegend noch weitere Personen, die sich womöglich auch selbst belasten müssten, zu befragen.