5. Pflicht zur Wahrung des Stillschweigens aufgrund des Verfahrenszwecks 5.1 Anders als in seinem Antrag ausgeführt, wurde die angefochtene Verfügung nicht mit privaten Interessen des Beschuldigten, sondern mit dem Zweck der Untersuchung begründet. Eine konkrete Gefährdung der Ermittlungen durch die Medien sei derzeit zu bejahen.