Am 14. Dezember 2018 eröffnete die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben des Kantons Bern (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Untersuchung gegen B.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen schwerer Körperverletzung, evtl. Vergehens gegen das Heilmittelgesetz durch Verletzung von Sorgfaltspflichten im Umgang mit oder durch Inverkehrbringen von nicht anforderungsgemässen Medizinalprodukten (Cadisc-L). Mit Eingabe vom 27. Dezember 2018 stellte der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft den Antrag, die Verfahrensbeteiligten seien gemäss Art. 73 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO;