Die erstmals für eine Dauer von drei Monaten angeordnete Untersuchungshaft hat folglich bis am 6. April 2019 gedauert. Die mit angefochtenem Entscheid um weitere drei Monate verlängerte Untersuchungshaft endet somit am 6. Juli 2019. 8. Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, dem unterliegenden Beschwerdeführer auferlegt (Art. 428 Abs. 1 StPO). 10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: