9 Ausweis- und Schriftensperre angesichts der türkischen Staatsangehörigkeit des Beschwerdeführers kaum wirksam, weil er möglicherweise Ersatzpapiere beziehen könnte. Die Schweiz kann ausländischen Behörden nicht verbieten, Reisepapiere auszustellen. Auch eine Auflage betreffend Aufenthaltsort und eine Meldepflicht sind nicht geeignet, ein Untertauchen des Beschwerdeführers zu verhindern. Sie würden lediglich bewirken, dass die Flucht rasch entdeckt würde (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_348/2018 vom 8. August 2018 E. 6.2.5 mit Hinweis).