6.3 Subeventualiter verlangt der Beschwerdeführer, es seien als Ersatzmassnahmen sein Verbleib in der Schweiz bis zum Prozess bzw. bis zu einem allfälligen Strafantritt, eine Ausweis- und Schriftensperre sowie eine wöchentliche Meldepflicht bei der Kantonspolizei Bern anzuordnen. Im Rahmen dieses Subeventualbegehrens sei zu berücksichtigen, dass er zunehmend gesundheitlich angeschlagen sei. Er leide an Herzproblemen, Diabetes und Hörverlust. Möglicherweise werde er pflegebedürftig. Seine Familie sei bereit, ihn in H.________ (Ortschaft) aufzunehmen und ihn zu pflegen.