Er verlangt jedoch die Haftentlassung unter Anordnung von Ersatzmassnahmen. 6.2 Der Beschwerdeführer bietet eventualiter eine Sicherheitsleistung von max. CHF 100‘000.00 an, welche durch seine Familienangehörigen bezahlt werde. Mit einer Kaution werde sichergestellt, dass er sich für die Hauptverhandlung oder zu einem Strafantritt in die Schweiz begebe. Die Kaution sei so hoch anzusetzen, dass angenommen werden könne, die Aussicht auf Verlust derselben halte ihn von der Flucht ab. Es sei zu berücksichtigen, dass er sich nach der Aussage des Opfers erst nach den gefährlichen Messerstichen in den Vorfall vom 7. Januar 2019 eingemischt habe.