Daraufhin seien die Beschuldigten gegangen (Einvernahmeprotokoll Opfer vom 1. April 2019, Z. 103 ff.). Wie die Staatsanwaltschaft zutreffend ausführt, sind die Aussagen des Opfers detailreich und konstant und stimmen mit den Aussagen der Auskunftspersonen überein, welchen den Vorfall beobachten konnten. Dementsprechend sind sie nach summarischer Prüfung vorläufig als glaubhaft zu würdigen.