Daraufhin habe es seinen Sohn J.________ angerufen und ihn gebeten, die Polizei zu verständigen und herzukommen. In der Folge habe es eine mündliche Auseinandersetzung zwischen ihm und E.________ gegeben. Der Beschwerdeführer habe auch daran teilgenommen und es als undankbaren Menschen bezeichnet. Schliesslich sei es zu seinem Auto gegangen, während E.________ und der Beschwerdeführer ihm gefolgt seien. Als es sich beim Auto befunden habe, habe es einen Schlag auf seine Schulter verspürt. Zu diesem Zeitpunkt habe es nicht gewusst, dass es sich dabei um einen Messerstich gehandelt habe.