5 eine psychische Gehilfenschaft für eine Körperverletzung, eventualiter versuchte vorsätzliche Tötung, angenommen werden. 4.4 Seit der Anordnung der Untersuchungshaft am 11. Januar 2019 nahm die Staatsanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen vor und vernahm zahlreiche Personen unter Wahrung der Parteirechte. Das Opfer wurde am 1. April 2019 von der Staatsanwaltschaft parteiöffentlich befragt. Es bestätigte dabei grösstenteils seine am 9. Januar 2019 gegenüber der Kantonspolizei Bern gemachten Aussagen.