als auch der Mitbeschuldigte F.________ anlässlich der Hafteröffnungseinvernahme bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt, dass es am 7. Januar 2019 an der G.________strasse zwischen den Beschuldigten und dem Opfer zu einer verbalen und tätlichen Auseinandersetzung gekommen sei. Allerdings würden alle Beschuldigen bestreiten, für die Verletzungen des Opfers verantwortlich zu sein. Demgegenüber habe das Opfer anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 9. Januar 2019 angegeben, dass es von F.________ festgehalten worden sei, währenddem E.________ auf es eingestochen habe.